EN 12464-1 — was sich mit der Ausgabe 2021 wirklich geändert hat
Eine Ausgabe 2025 gibt es nicht: Gültig ist SN EN 12464-1:2021. Was sie gegenüber 2011 ändert, von modifizierten Beleuchtungsstärken bis zu Wänden und Decken, und warum sie für melanopische Wirkungen keine Anforderungen stellt.
Gültig ist die Ausgabe 2021 der EN 12464-1, in der Schweiz als SN EN 12464-1:2021. Eine neuere Ausgabe oder Änderung gibt es bisher nicht; 2025 neu erschienen ist Teil 2 für Arbeitsplätze im Freien. Dieser Beitrag zeigt, was sich mit der Ausgabe 2021 gegenüber 2011 tatsächlich geändert hat und was die Norm zu nichtvisuellen Lichtwirkungen sagt.
Ausgabe und Geltung
CEN hat die EN 12464-1:2021 im Mai 2021 angenommen. Die Mitgliedsländer mussten sie bis Februar 2022 übernehmen und die Ausgabe 2011 zurückziehen. In der Schweiz verweist die Wegleitung des SECO zu Art. 15 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz auf die SN EN 12464-1; deren Werte gelten dort als einzuhaltende Mindestwerte. Für Arbeitsstätten ist die Norm damit mehr als eine Empfehlung.
Erforderliche und modifizierte Beleuchtungsstärke
Die sichtbarste Änderung steckt in den Tabellen. Neben dem erforderlichen Wartungswert der Beleuchtungsstärke (Ēm,r) steht neu ein modifizierter Wert (Ēm,u). Welcher gilt, bestimmen Kontextmodifikatoren, also Bedingungen, die höhere Sehanforderungen begründen. Dazu gehören zum Beispiel:
- kritische Sehaufgaben oder Fehler mit hohen Folgekosten
- sehr kleine Details
- Sehaufgaben von langer Dauer
- wenig Tageslicht
- unterdurchschnittliches Sehvermögen der Nutzer
Trifft einer oder treffen zwei davon zu, steigt die Anforderung um eine Stufe der Beleuchtungsstärkeskala, bei mehr als zwei um zwei Stufen. Der modifizierte Wert ist eine Planungsvorgabe, keine Obergrenze. Die Kontextmodifikatoren sollten deshalb mit der Bauherrschaft geklärt und dokumentiert sein, bevor gerechnet wird.
Wände, Decken und zylindrische Beleuchtungsstärke
Die Anforderungen an die Beleuchtungsstärke auf Wänden und Decken sowie an die zylindrische Beleuchtungsstärke stehen neu direkt in den Tabellen der einzelnen Raumarten. Die Werte selbst sind grösstenteils nicht neu, strenger ist die Norm dadurch nicht geworden. Wer bisher nur die Arbeitsfläche nachgewiesen hat, findet die weiteren Werte nun aber an derselben Stelle.
Genauer beschrieben sind auch der Bereich der Sehaufgabe, der unmittelbare Umgebungsbereich und der Hintergrundbereich. Ein Streifen entlang der Wände, 15 % der kleinsten Raumabmessung und höchstens 0,5 m breit, darf bei der Berechnung der Gleichmässigkeit ausgenommen werden.
Blendung und Flimmern
Bei der Blendung bleibt das Tabellenverfahren für den UGR-Wert massgebend, mit den bekannten Grenzwertstufen 16, 19, 22, 25 und 28. Präzisiert wurden die Anforderungen an die Abschirmung; neu ist ein informativer Anhang zu UGR in Situationen, die das Standardverfahren nicht abdeckt.
Flimmern und stroboskopische Effekte behandelt die Norm ausführlicher, legt aber keine eigenen Grenzwerte fest. Gebräuchliche Kennwerte sind PstLM und SVM. Verbindliche Grenzen für Lichtquellen setzt in der EU die Ökodesign-Verordnung 2019/2020, mit PstLM ≤ 1,0 und SVM ≤ 0,4.
Melanopische Wirkung: nur informativ
Nichtvisuelle Lichtwirkungen, etwa auf den Tag-Nacht-Rhythmus, behandelt die EN 12464-1:2021 nur in einem informativen Anhang. Anforderungen oder Grenzwerte für melanopische Grössen enthält sie nicht. Kennwerte wie melanopic EDI oder melanopic DER sind in CIE S 026:2018 definiert, nicht in der EN 12464-1.
Wer nichtvisuelle Wirkungen gezielt planen will, findet Empfehlungen in der DIN/TS 67600:2022. Sie ergänzt die EN 12464-1 und nennt als Richtwert eine melanopic EDI von 250 lx. Eine Anforderung der Norm ist das nicht.
Was das für die Planung bedeutet
- Nach der Ausgabe 2021 planen und nachweisen. DIALux evo unterstützt sie seit Version 11, einschliesslich der Kontextmodifikatoren.
- Kontextmodifikatoren mit der Bauherrschaft festlegen und im Lichtkonzept dokumentieren.
- Wand-, Decken- und zylindrische Werte aus den Tabellen mitrechnen, nicht nur die Arbeitsfläche.
- Die Flimmerkennwerte PstLM und SVM beim Leuchtenhersteller anfragen.
- Melanopische Ziele als ausdrücklichen Wunsch der Bauherrschaft vereinbaren, als Ergänzung zur Norm und nicht als deren Anforderung.