ProKilowatt 2026 — welche Beleuchtungssanierungen gefördert werden
Bis zu 30 % der Investition übernimmt das Förderprogramm des Bundes, aber nur unter klaren Bedingungen. Welche Beleuchtungssanierungen infrage kommen, warum öffentliche Strassenbeleuchtung ausgeschlossen ist und welche Fehler den Beitrag kosten.
ProKilowatt ist das Förderprogramm des Bundes für Massnahmen, die Strom sparen, sich ohne Beitrag aber nicht rechnen. Für Beleuchtungssanierungen kann das interessant sein, wenn man die Bedingungen kennt. Denn nicht jede LED-Umrüstung ist förderbar, und mancher Beitrag geht verloren, bevor das Gesuch überhaupt geprüft wird.
Wer fördert und wie
Das Bundesamt für Energie (BFE) schreibt ProKilowatt jedes Jahr im Wettbewerb aus, gestützt auf Art. 32 des Energiegesetzes und Art. 19–22 der Energieverordnung. Die Mittel stammen aus dem Netzzuschlag; 2026 sind es insgesamt bis zu CHF 70 Mio. Die Geschäftsstelle ist bei CimArk angesiedelt.
Es gibt zwei Formen: Projekte, bei denen ein Unternehmen oder eine Organisation die Massnahme selbst umsetzt und den Beitrag direkt erhält, und Programme, in denen eine Trägerschaft viele kleinere Massnahmen bündelt. Programme, die Beleuchtungsmassnahmen fördern, sind in der Ausschreibung 2026 nicht zugelassen. Für eine Beleuchtungssanierung bleibt damit das eigene Projektgesuch.
Die wichtigsten Bedingungen
- Der Förderbeitrag beträgt mindestens CHF 20’000 und höchstens CHF 6 Mio., zugleich höchstens 30 % der Investitionen.
- Die Paybackzeit, also die Investition geteilt durch die jährlich eingesparten Stromkosten, muss mindestens 4 Jahre betragen. Was sich schneller amortisiert, gilt als wirtschaftlich und ist ausgeschlossen.
- Die Kostenwirksamkeit darf 8 Rappen pro Kilowattstunde nicht übersteigen: beantragter Beitrag geteilt durch die anrechenbaren, über die Nutzungsdauer kumulierten Stromeinsparungen.
- Ausgeschlossen sind gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen und Massnahmen im direkten Zusammenhang mit einem Neubau oder Ersatzneubau.
- Weitere Fördermittel, etwa von Kanton, Gemeinde oder Elektrizitätswerk, sind nicht zulässig. Ausnahmen gelten für Gelder, die nicht an Energie- oder CO2-Einsparungen gebunden sind, zum Beispiel Swisslos-Beiträge an Sportanlagen.
Was bei Beleuchtung förderbar ist
Innenbeleuchtung ist förderbar, wenn der spezifische Elektrizitätsbedarf der neuen Anlage unter dem ProKilowatt-Höchstwert liegt. Dieser liegt in der Mitte zwischen Grenz- und Zielwert der Norm SIA 387/4:2023.
Aussenbeleuchtung ist dagegen grundsätzlich nicht förderbar, ausdrücklich auch die öffentliche Beleuchtung von Strassen, Parkanlagen und Fussgängerzonen. Ausnahmen sind Sportplätze und Stadien sowie Arbeitsplätze im Freien nach EN 12464-2, etwa Parkplätze, Tankstellen oder Industrie- und Lagerflächen.
Für alle Beleuchtungssanierungen gelten zusätzlich technische Auflagen:
- Die Beleuchtungsstärken nach EN 12464-1 bzw. -2 dürfen um höchstens 20 % überschritten werden. Nachgewiesen wird das messtechnisch, mit einem unterzeichneten Messprotokoll.
- Bei Sportanlagen und Arbeitsplätzen im Freien darf der nach oben abgestrahlte Lichtanteil (ULOR) 0,5 % nicht übersteigen.
- Für Arbeitsplätze im Freien ist eine Steuerung über Tageslicht oder Personen- bzw. Fahrzeugerkennung grundsätzlich vorgeschrieben; Abweichungen sind im Gesuch zu begründen.
Ablauf 2026
Projektgesuche können 2026 jederzeit bis zum 1. November eingereicht werden. Das BFE wählt sie in Wettbewerbsrunden nach ihrer Kostenwirksamkeit aus und entscheidet in der Regel zwei Wochen nach jeder Runde mit einer Verfügung. Ausbezahlt wird der Beitrag erst nach Projektabschluss und Freigabe des Schlussberichts.
Typische Stolpersteine
- Zu früh bestellt: Umgesetzt werden darf erst nach dem Zuschlag. Als Beginn zählt bereits der vorbehaltlose Ausführungsbeschluss oder die Auftragserteilung.
- Kein zweiter Versuch: Ein Gesuch ohne Zuschlag darf im selben Ausschreibungsjahr nicht erneut eingereicht werden. Die Kennzahlen sollten deshalb beim ersten Mal stimmen.
- Schlussbericht vergessen: Er ist spätestens sechs Monate nach Abschluss der Umsetzung einzureichen.
- Einsparung verfehlt: Fällt die Stromeinsparung geringer aus als beantragt, wird der Beitrag in der Regel im selben Verhältnis gekürzt.
Kleinere Vorhaben: Lightbankplus
Für Sanierungen unterhalb der ProKilowatt-Schwelle lohnt ein Blick auf das Förderprogramm Lightbankplus. Es läuft bis Ende 2027 und unterstützt neben Innenbeleuchtung auch Aussenbeleuchtung und Aussensportplätze, ausdrücklich aber keine Strassenbeleuchtung, mit höchstens 30 % der Investition bzw. CHF 30’000 je Projekt. Auch hier gilt: Der Auftrag darf erst nach der provisorischen Zulassung erteilt werden.