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05

Öffentliche Hand

Gemeinden, Städte, Kantone — Lichtinfrastruktur als Daueraufgabe.

Strassenbeleuchtung, Plätze, Schulhäuser, Sportanlagen — die öffentliche Hand verantwortet einen grossen Teil des Lichts, das in der Schweiz brennt. Wir begleiten Gemeinden und Werke von der Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme — mit Lösungen, die Beschaffungsrecht, Förderlandschaft und Ortsbild respektieren.

05.1

Strassen- und Platzbeleuchtung

Normgerechte Auslegung nach SN/EN 13201, energieeffiziente LED-Anlagen, dynamische Dimmung über Esave oder Cititouch. Bis zu 90 % Energieersparnis gegenüber Altanlagen — bei besserer Lichtqualität.

05.2

Altstadt- und Heimatbeleuchtung

Historische Stadtkerne brauchen Leuchten, die zum Ortsbild passen. Wir arbeiten mit Manufakturen für Bronze- und Schmiedeleuchten — und planen die LED-Technik unsichtbar dahinter ein.

05.3

Beschaffung & Submission

Wir kennen die Anforderungen öffentlicher Beschaffung und liefern submissionstaugliche Unterlagen: Leistungsverzeichnis, technische Spezifikationen, LDT-Daten, Wartungsplan. Klare Aussagen statt Marketing.

05.4

So begleiten wir Gemeinden

In einer Gemeinde sind an jedem Beleuchtungsprojekt mehrere Stellen beteiligt: Bauverwaltung, Werk, Kommission und Gemeinderat. Wir liefern Unterlagen, die in jedem dieser Gremien verständlich sind. Den technischen Ablauf beschreibt die Seite zur Planung öffentlicher Beleuchtung.

  1. Kreditantrag vorbereiten

    Aus der Vorstudie entsteht eine Kostenschätzung mit Varianten, die der Gemeinderat seinem Kreditantrag zugrunde legen kann. Förderfähige Teile wie Turnhallen oder Sportplätze weisen wir darin gesondert aus, weil für sie Beiträge infrage kommen.

  2. Pflichtenheft und Organisation

    Gemeinsam legen wir Pflichtenheft und Projektorganisation fest: wer entscheidet, wer abnimmt, wer die Anlage später betreibt. Das Werk, das den Unterhalt übernimmt, beziehen wir von Beginn an ein.

  3. Submission nach Beschaffungsrecht

    Die Ausschreibungsunterlagen beschreiben Leistungen nach Funktion und machen Angebote vergleichbar. Als Zuschlagskriterien lassen sich neben dem Preis auch Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit gewichten, wie es das Beschaffungsrecht vorsieht.

  4. Ortsbild und Denkmalschutz

    In Dorfkernen und Wohnquartieren stimmen wir Lichtfarbe, Abschirmung und Leuchtenform auf das Ortsbild und die Empfehlungen des BAFU zu Lichtemissionen ab. Wo Fassaden unter Schutz stehen, legen wir Ankerpunkte und Abspannungen Punkt für Punkt mit Gemeinde und Werk fest.

  5. Umsetzung in Etappen

    Grosse Erneuerungen teilen wir in Etappen, die zum Budget der Gemeinde passen. Offene Abschnitte lassen sich bei Bedarf mit temporärer Beleuchtung überbrücken, etwa mit Solarleuchten.

  6. Übergabe an den Betrieb

    Mit der Abnahme erhalten Sie Abnahmeprotokoll, Wartungsplan und digitale Dokumentation, und die Personen, die die Anlage betreiben, schulen wir vor Ort. Anpassungen der Steuerung und periodische Messungen lassen sich in einem Wartungsvertrag regeln.

05.5

Normen und Beschaffungsrecht

Welche Norm gilt, hängt vom Objekt ab: Strassen und Plätze nach SN EN 13201 mit der Richtlinie SLG 202, der Sportplatz nach SN EN 12193, Schulhaus und Gemeindeverwaltung nach SN EN 12464-1. In Verwaltungsbauten gelten deren Werte als Mindestwerte für Arbeitsstätten. Welche Neuerungen die Ausgabe 2021 bringt, von modifizierten Beleuchtungsstärken bis zu Tabellenwerten für Wände und Decken, erklärt unser Fachbeitrag zur SN EN 12464-1.

Gemeinden beschaffen nach kantonalem Recht, das auf der IVöB beruht, soweit der Kanton ihr beigetreten ist. Leistungen dürfen nach Funktion beschrieben werden, Markennamen nur mit dem Zusatz «oder gleichwertig». Bei vernetzter Beleuchtung mit Sensoren kommen Datenschutz und offene Schnittstellen dazu; was vor der ersten Ausschreibung zu klären ist, steht in unserem Beitrag zu Smart City Light für Gemeinden.

05.6

Förderung: wo Gemeinden Beiträge erhalten

Für Strassen, Parkanlagen und Fussgängerzonen gibt es weder von ProKilowatt noch von Lightbankplus einen Beitrag. Bei den Gemeindebauten sieht es anders aus: Sportplätze und Stadien sind förderbar, ebenso die Innenbeleuchtung von Schulhäusern, Turnhallen und Verwaltung, wenn der Energiebedarf der neuen Anlage unter dem ProKilowatt-Höchstwert nach SIA 387/4 liegt. Andere Energie-Fördergelder schliesst ProKilowatt aus, Swisslos-Beiträge an Sportanlagen jedoch nicht.

ProKilowatt setzt einen Beitrag von mindestens CHF 20'000 voraus. Für kleinere Vorhaben kommt Lightbankplus mit höchstens 30 % oder CHF 30'000 je Projekt infrage, die Turnhalle Mandach etwa wurde über die Lightbank gefördert. Für Gemeinden wichtig: Als Projektbeginn zählt bereits ein vorbehaltloser Ausführungsbeschluss, nicht erst die Bestellung. Gesuche nimmt ProKilowatt 2026 bis zum 1. November entgegen, die Einzelheiten stehen in unserer Übersicht zu ProKilowatt 2026.

05.7

Aus unseren Projekten

Turnhalle Mandach
Mandach · August 2026
Turnhalle Mandach

Die Gemeinde gab ein festes Zeitfenster vor, Gehäuse, Verdrahtung und Ballwurfsicherheit sollten bleiben. Weil Konstruktion und Aufbau des Umrüstkits bei uns im Haus liefen, blieb dem Elektriker vor Ort nur die Schnellmontage. Die optimierte Lichtplanung brachte eine Förderung über die Lightbank, und weil sich jedes Teil einzeln ersetzen lässt, bleibt die Anlage auch nach der Umrüstung wartbar.

Anzahl Leuchten
20
Steuersystem
DALI-2
Montagezeit
1 Woche
05.8

Ihr Ansprechpartner

Marco Truninger betreut Gemeinden, Städte und Kantone persönlich, vom ersten Termin mit Bauverwaltung oder Kommission bis zur Übergabe an den Werkhof. Bereiten Sie ein Kreditgeschäft vor, erhalten Sie Vorstudie und Kostenschätzung in einer Form, die sich dem Gemeinderat vorlegen lässt.