Smart City Light — was Gemeinden vor der ersten Ausschreibung klären sollten
Multifunktionsstelen und Sensoren machen die Strassenbeleuchtung zur Dateninfrastruktur. Worauf Schweizer Gemeinden achten sollten: Datenschutz nach kantonalem Recht, offene Schnittstellen, bedarfsgerechtes Licht und Lebenszykluskosten.
Eine Strassenleuchte ist heute oft mehr als eine Lichtquelle. Sie trägt Sensoren oder Funkknoten und wird aus einer zentralen Software gesteuert. Damit ändern sich die Fragen, die eine Gemeinde vor der Ausschreibung beantworten sollte: Welche Daten entstehen, wer darf sie nutzen, und bleibt die Anlage über ihre ganze Lebensdauer erweiterbar?
Datenschutz: das kantonale Recht ist massgebend
Für Gemeinden gilt in erster Linie das Datenschutzgesetz ihres Kantons. Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), seit dem 1. September 2023 in Kraft, regelt die Datenbearbeitung durch Private und Bundesorgane. Die europäische DSGVO ist für eine Schweizer Gemeinde nicht der Ausgangspunkt.
Die Grundsätze sind trotzdem überall ähnlich und lassen sich am DSG ablesen: Daten nur verhältnismässig und für einen erkennbaren Zweck bearbeiten, sie vernichten oder anonymisieren, sobald sie nicht mehr gebraucht werden, und den Datenschutz schon bei der Planung einbauen. Wer umfangreiche öffentliche Bereiche systematisch überwacht, muss nach DSG vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen.
Praktisch heisst das: zuerst prüfen, ob sich ein Zweck ohne Personendaten erreichen lässt. Ein Sensor, der Fahrzeuge oder Fussgänger nur zählt und niemanden erkennbar macht, fällt nicht unter das Datenschutzrecht. Für Kameras dagegen verlangen die kantonalen Regeln einen formellen Entscheid, der festhält, wer wo und wann überwacht und wie lange Aufnahmen aufbewahrt werden. Die kantonale Datenschutzstelle früh einzubeziehen, erspart spätere Änderungen.
Offene Schnittstellen statt Herstellerbindung
Leuchte, Sensormodul und Steuerungssoftware stammen selten vom selben Anbieter und haben unterschiedliche Lebenszyklen. Damit sie zusammenpassen und sich einzeln ersetzen lassen, gehören offene Standards in die Ausschreibung:
- Zhaga Book 18 mit D4i: die genormte Steckverbindung zwischen Aussenleuchte und Sensor- oder Kommunikationsmodul, mechanisch und elektrisch. D4i erweitert DALI-2 um Leuchten-, Energie- und Diagnosedaten. Austauschbar sind die Teile, wenn Leuchte und Modul das Zhaga-D4i-Zeichen tragen.
- ANSI C136.41: die Anschlussbuchse für aufsteckbare Steuermodule mit fünf oder sieben Kontakten, Dimmung über 0–10 V oder DALI.
- TALQ: eine offene Schnittstelle zwischen zentraler Verwaltungssoftware und den Geräten im Feld. Die Spezifikation ist frei verfügbar und soll verhindern, dass eine Stadt für jede Erweiterung an einen Hersteller gebunden bleibt.
Nur so hell wie nötig
Sensoren sind vor allem ein Werkzeug für bedarfsgerechtes Licht. Die Empfehlungen des BAFU zur Vermeidung von Lichtemissionen (2021) stützen sich auf das Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz: nur so hell beleuchten wie nötig, bedarfsgerecht steuern und zeitweise reduzieren oder ausschalten. Als Beispiel beschreibt das BAFU Leuchten, die auf ein Orientierungsniveau abgesenkt sind und bei erkannter Bewegung zusammen mit den Nachbarleuchten auf das Normniveau hochfahren.
Die lichttechnischen Anforderungen bleiben dabei bestehen. Auf Verkehrswegen gilt SN EN 13201, in der Schweiz ergänzt durch die Richtlinie SLG 202 der Schweizer Licht Gesellschaft. Eine Dimmstrategie ist deshalb Teil der Lichtplanung und nicht erst eine Einstellung in der Software.
Nach Funktion und Lebenszyklus ausschreiben
Gemeinden beschaffen nach kantonalem Recht, das auf der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) beruht, soweit der Kanton ihr beigetreten ist. Sie erlaubt, Leistungen nach Funktion und Leistung zu beschreiben, verlangt wo möglich internationale Normen und lässt Markennamen nur mit dem Zusatz «oder gleichwertig» zu. Als Zuschlagskriterien sind neben dem Preis ausdrücklich Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit und Funktionalität vorgesehen.
Gerade bei vernetzter Beleuchtung lohnt sich das: Wer Energieverbrauch, Wartung und den späteren Austausch einzelner Module über die Nutzungsdauer bewertet, vergleicht Angebote realistischer als über den Anschaffungspreis allein.
Unterstützung für Gemeinden
Das Programm Smart City Schweiz von EnergieSchweiz unterstützt Städte und Gemeinden kostenlos mit Informationen, Vernetzung, Werkzeugen und Projektförderung. SANTEC projektiert und liefert Leuchten und Multifunktionsstelen, die mit dynamischen Lichtsteuerungen wie esave zusammenarbeiten, und klärt Schnittstellen und Lichtplanung gerne vor der Ausschreibung.